KLB Bayern schlägt bei Anbindehaltung klare Regeln für Tierschutz und kleine Betriebe vor
Der Landesausschuss der KLB (Katholische Landvolkbewegung ) Bayern fasste am Wochenende in Augsburg einen Beschluss mit konkreten Vorschlägen, wie bei der Anbindehaltung für Rinder klare Regeln für Tierschutz mit dem Erhalt auch kleinster Betriebe verbunden werden können.
Der Landesvorsitzende Andreas Felsl erklärt das Anliegen des Verbandes:
"Wir als KLB Bayern wollen so viele Betriebe wie möglich in Bayern erhalten statt sie jetzt wie einige Molkereien mit Abschlägen in die Knie zu zwingen. Die von uns aufgestellten Bedingungen für Anbindehaltung können in einer Tierschutznutztierverordnung geregelt werden. Sie machen es möglich, art- und tierwohlgerechte Rinderhaltung auch mitten im Ort, auch in kleinsten Betrieben umzusetzen. Viele fleißige Bauernfamilien machen das täglich vor und tragen zu einer Vielfalt auf dem Land bei."
Konkret sei die Anbindehaltung nach dem Beschluss der KLB dann tiergerecht, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:
- keine durchgehende Anbindung an 365 Tagen im Jahr
- Weidegang wenn möglich von Mai bis Oktober
- wo kein Weidegang möglich ist, muss den Tieren mindestens an zwei Tagen in der Woche Auslauf im Aussenklimabereich gewährt werden
- Anbindplätze sind mit weichen Matten und ausreichend trockener Eintreu zu versehen
- die Tiere stehen mit allen vier Füßen auf befestigter Fläche und nicht mit den Hinterfüßen permanent auf einem Gitterrost
- die Mindestbreite der Stände beträgt 1,20 m; je großrahmiger das Tier ist, um so breiter muss der Stand sein
- Wasser und Futtervorlage 24 Stunden am Tag sind selbstverständlich
- die Art der Anbindung sollte einen möglichst großen Freiraum zur Bewegung gewährleisten
Zustätzlich fordert die KLB Bayern, dass schon Betriebe ab fünf Tieren eine Förderung zum Umbau ihrer Tierhaltung bekommen, damit auch kleinere Betriebe die Umstellung auf eine Haltung ohne Anbindung ermöglicht wird. Dazu ist es dringend notwendig, die Förderprogramme zum Laufstallumbau auch für sehr kleine Betriebe zugänglich zu machen.
Zusammenfassend heißt es im Beschluss: Wir wünschen uns eine sachliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema, und die Bereitschaft der Bauern und Bäuerinnen, Verbesserungen der Haltung nicht als Gängelung, sondern als notwendigen Fortschritt zum langfristigen Erhalt der Tierhaltung im ländlichen Raum zu sehen."
KLB informiert sich über Artenvielfalt und Wasserknappheit
In zwei Studienteilen informieren sich die KLB-Delegierten aus ganz Bayern über ökologische Themen. Am Freitagabend stellt Norbert Bäuml vom Amt für Ländliche Entwicklung das Projekt "Land.belebt" vor, das auf einfach zugängliche Weise Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt im ländlichen Raum fördert. Der Studienteil stand damit im Zusammenhang mit der aktuellen Bundeskampagne der KLB Deutschland "Achtung Leben! Vielfältig und großartig". Samstagvormittag gab es eine Führung zum UNESCO-Welterbe Wassermangement-System der Stadt Augsburg. Damit konnte ein Bezug zu der aktuell drängenden Thematik der Trockenheit und Wasserknappheit hergestellt werden.
Die KLB (Katholische Landvolkbewegung) Bayern ist seit 1951 eine Bildungs- und Aktionsgemeinschaft für die Menschen im Ländlichen Raum. Sie setzt sich für deren politische und religiöse, wirtschaftliche, soziale und kulturellen Belange ein.
Mehr: www.klb-bayern.de
Kontakt für Medien:
Martin Wagner
Katholische Landvolkbewegung (KLB) Bayern
Landesgeschäftsführer
Telefon: 089 / 17 99 89 – 02
Fax: 089 / 17 99 89 – 02
E-Mail: m.wagner@klb-bayern.de

