Gremien
Aktuelle Mitglieder des KLB Landesvorstandes:
Jahrgang 1967
Landwirtschaftsmeister
Mitglied KLB München und Freising
Jahrgang 1974
Bankbetriebswirtin
Mitglied "Junges Landvolk Dachau"
Mitglied KLB München und Freising
Jahrgang 1952
ehem. Niederlassungsleiter eines Logistikunternehmens
Mitglied KLB Würzburg
Jahrgang 1970
ländliche Hauswirtschafterin / Handelsfachwirtin
Mitglied KLB München und Freising
Landesausschuss
- kontrolliert die Arbeit des Landesvorstandes in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht,
- beschließt und ändert die Geschäftsordnung der KLB Bayern,
- beruft Landesarbeitskreise ein und ab,
- entscheidet über grundsätzliche Stellungnahmen der KLB Bayern und über Aktionen und Projekte, soweit nicht eine Entscheidung der Landesversammlung entgegensteht,
- wählt den/die Landesgeschäftsführer/-in
- dient als Austausch – und Fortbildungsplattform zur Weiterentwicklung des Verbandes.
Dem Landesausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- die gewählten Mitglieder des Landesvorstandes,
- 4 Delegierte je Diözesanverband der KLB in Bayern, darunter vorrangig die männlichen und weiblichen Diözesanvorsitzenden bzw. Mitglieder des Diözesanvorstandteams, der/die Diözesanlandvolkseelsorger/-in sowie der/die Diözesangeschäftsführer/-in,
- ein Mitglied des Vorstandes des Landesstelle der Katholischen Landvolkbewegung Bayerns e.V.,
- ein Mitglied des Vorstandes des Landesbildungswerkes der KLB in Bayern e.V.
Landesversammlung
Die Landesversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der KLB Bayern. Sie behandelt gesellschaftliche, politische und kirchliche Grundsatzfragen, bestimmt die Grundlinien der KLB-Arbeit auf Landesebene und beschließt gemeinsame Aktionen und Projekte.
Der Landesversammlung gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- die gewählten Mitglieder des Landesvorstandes der KLB Bayern
- 10 Delegierte je Diözesanverband der KLB in Bayern, darunter vorrangig die männlichen und weiblichen Diözesanvorsitzenden bzw. die Mitglieder des jeweiligen Diözesanvorstandteams, der/die Diözesanlandvolkseelsorger/-in so-wie der/die Diözesangeschäftsführer/-in
- die Mitglieder des Vorstandes des Landesstelle der Katholischen Landvolkbewegung Bayerns e.V., sofern sie nicht bereits nach a-b Mitglied der Landes-versammlung sind.
- die Mitglieder des Vorstandes des Landesbildungswerkes der KLB in Bayern e.V., sofern sie nicht bereits nach a-b Mitglied der Landesversammlung sind
- je ein/-e Vertreter/-in der Landesarbeitskreise.